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Betriebsärztlicher Dienst der Stadt Wolfenbüttel

Ärztlicher Notdienst

Außerhalb unserer Sprechzeiten ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) über die folgende zentrale Rufnummer erreichbar:
116 117

Praxen

Betriebsärztlicher Dienst der Stadt Wolfenbüttel

Dr. med. Laura Hartmann

Wer wir sind?

Der Konzern Stadt Wolfenbüttel hat seit dem 01.01.2020 einen eigenen betriebsärztlichen Dienst/Fachbereich Arbeitsmedizin mit Standort am Klinikum neu eingerichtet. Das Team besteht derzeit aus der Betriebsärztin:
Dr. med. Laura Hartmann, Fachärztin für Arbeitsmedizin
und Claudia Meyer, medizinische Fachangestellte
sowie Stefanie Kott, examinierte Krankenschwester und zertifizierte Arbeitsmedizinische Fachassistentin (ZAFA).

Betriebsärzte haben Stabsstellenfunktion, sind der Betriebsleitung direkt unterstellt und arbeiten unabhängig entsprechend der arbeitsmedizinischen Fachkunde. Sie sind beratend tätig, haben also keine Weisungsbefugnis. Betriebsärzte unterliegen – wie jeder andere Arzt auch – der ärztlichen Schweigepflicht, auch dem Arbeitgeber gegenüber.

Für wen sind wir zuständig?

Wir sind für die arbeitsmedizinische Betreuung aller Mitarbeiter*innen der Töchter des Konzerns Stadt Wolfenbüttel (Stadt, Stadtwerke, Klinikum) zuständig.

Wofür sind wir zuständig?

Die Arbeitsmedizin dient der Prävention, aber auch Erkennung und Begleitung arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Verdachtsanzeige einer definierten Berufskrankheit und die Früherkennung anderer individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen gehören zum Aufgabenspektrum.

Kernkompetenz der Arbeitsmedizin ist die Schnittstelle zwischen der spezifischen, gesundheitlichen Belastung der Arbeitsaufgabe (z.B. Lärm, Infektionsgefährdung, körperliche Arbeit, Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz u.v.m.) und dem individuellen Leistungsvermögen. Dabei verfolgt die Arbeitsmedizin einen integrativen Ansatz, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit unter veränderten Bedingungen langfristig zu erhalten.

Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach längerer Erkrankung wird ggf. der betriebsärztliche Dienst eingebunden.

Auch die Beratung des Arbeitgebers und Kooperation mit dem Betriebsrat im Rahmen der Prävention gehört zum Aufgabenbereich.

Regelmäßige Aufgaben
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach ArbmedVV
  • Einstellungs-/Austrittsuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen
  • Schutzimpfungen
  • Arbeitsplatzbegehungen in Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit
  • Kontrollen nach Stichverletzungen/Kontaminationen
  • Sehtestuntersuchungen für Mitarbeiter/innen an Bildschirmarbeitsplätzen
Beratungsangebote für Mitarbeiter
  • Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz (ergonomisch, gesundheitlich, psychisch)
  • Beratung bei Konflikten am Arbeitsplatz
  • Beratung bei Fragen zum Thema Mutterschutz
  • Beratung bzgl. Hautschutz / Hautpflege
  • Beratung bzgl. der persönlichen Schutzausrüstung (Handschuhe, Mund- und Atemschutz, Schutzkleidung)
  • Suchtberatung (Alkohol, Drogen, Medikamente, Spielsucht)
  • Umgebungsuntersuchungen nach Kontakt zu offener Lungentuberkulose in Zusammenarbeit mit der Arbeitssicherheit
  • Beratung bzgl. Schwerbehindertenstatus
  • Hilfen bei Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
  • Hilfen bei Reha- und Rentenfragen
Beratung des Arbeitgebers
  • zu Fragen des Arbeitsschutzes
  • zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung
  • zu gesundheitsfördernden Maßnahmen
  • zum Mutterschutz
  • zur Arbeitszeitgestaltung/zu Schichtplänen
  • zur Rehabilitation und Eingliederung von Beschäftigten
  • zur Suchtprävention und bei Suchterkrankungen von Beschäftigten
  • zu Konflikten am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Unterweisung der Beschäftigten
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